1. Geltungsbereich
1.1. Die nachstehenden AGB gelten für alle Rechtsgeschäfte der Dienstleistungsfirma „2Kieler e. K., Inh. Bernd Kruse, Beim Marderlauf 4, 24145 Kiel“ – nachstehend 2Kieler genannt – mit seinem Vertragspartner – nachstehend Auftraggeber genannt –. Entgegenstehende oder von den vorliegenden AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.
1.2. Änderungen dieser AGB, die von 2Kieler vorgenommen wurden, werden dem Auftraggeber schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Der Auftraggeber muss den Widerspruch innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Änderung und vor Durchführung des Auftrages an 2Kieler absenden.
1.3. 2Kieler kann einen weiteren Frachtführer / Dienstleister zur Durchführung des Umzugs heranziehen. Die Aufstellung der Halteverbotszone (HVZ) wird grundsätzlich durch die Firma 2Kieler Absperrtechnik GmbH vorgenommen.
1.4. 2Kieler führt unter Wahrung des Interesses des Auftraggebers seine Verpflichtungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt eines ordentlichen Möbelspediteurs gegen Bezahlung des vereinbarten Entgelts aus. Zusätzlich zu bezahlen sind besondere, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare Leistungen und Aufwendungen. Gleiches gilt, wenn der Leistungsumfang nach Vertragsabschluss durch den Auftraggeber erweitert wird.
1.5. Falls der Empfänger des Umzugsgutes ein Dritter ist, hat der Auftraggeber diesen zu informieren, wie er sich bei der Entladung und im Schadensfall zu verhalten hat, um das Erlöschen von Ersatzansprüchen zu verhindern.
2. Bedingungen / Voraussetzungen
2.1. Die Erteilung des Auftrages muss schriftlich erfolgen. Dies kann formlos per E-Mail oder über das Online-Formular unserer Webseite erfolgen. Eine telefonische Beauftragung ist nicht möglich. Die Bestätigung des Auftrages gilt erst durch die schriftliche (E-Mail) Bestätigung durch 2Kieler als angenommen.
2.2. Um dem Auftraggeber einen reibungslosen Ablauf der Arbeiten garantieren zu können, geht 2Kieler davon aus, dass die Transportwege frei zugänglich, statisch geeignet und ausreichend dimensioniert sind. Vorhandene Aufzüge dürfen von 2Kieler unter Berücksichtigung von vom Hersteller vorgegebenen Einschränkungen für den An-/ Abtransport genutzt werden.
2.3. Vereinbarungsgemäße Durchführung des Auftrages setzt voraus, dass nicht extreme Witterungsbedingungen (Überschwemmungen, Schneefall, Glatteis etc.) oder nicht vorhersehbare Baustellen bzw. behördliche Sperrung der Zu- / Abfahrtswege eine Leistungserbringung erschweren bzw. unmöglich machen.
2.4. Für den Möbeltransportwagen ist ein freier Abstellplatz maximal 20 Meter vom Hauseingang entfernt bereitzustellen. Sollte der Auftraggeber keinen ordentlichen Parkplatz stellen können, kann er 2Kieler hierzu kostenpflichtig beauftragen (HVZ). Strafen in Folge außerordentlichen Parkens müssen vom Auftraggeber getragen werden.
2.5. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile an hochempfindlichen Geräten, wie z. B. Musikinstrumenten, Waschmaschinen, Fernseh- / Radio- / Hi-Fi-Geräte, EDV-Anlagen, fachgerecht für den Transport zu sichern bzw. sichern zu lassen. Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung durch Dritte ist 2Kieler nicht verpflichtet.
2.6. Bei Abholung des Umzugsgutes ist der Auftraggeber verpflichtet, nachzuprüfen, dass kein Gegenstand oder Einrichtung irrtümlich mitgenommen oder stehengelassen wird.
2.7. Nach Auftragserteilung und Beginn von Entsorgungs- bzw. Entrümpelungsarbeiten gehen alle Gegenstände, Einrichtungen, Möbel und Inhalte derselben innerhalb der beauftragten Wohnung oder Räume in das Eigentum von 2Kieler über. Eine Nachforderung von Inventar gegenüber 2Kieler ist nicht möglich. Insbesondere haftet 2Kieler nicht für den etwaigen Verlust von Edelmetallen, Juwelen, Edelsteinen, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapieren, Urkunden o. ä. Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor Beginn der Entsorgungs- bzw. Entrümpelungsarbeiten die Örtlichkeiten sorgfältig zu inspizieren und Gegenstände, die nicht entsorgt werden sollen, zu entfernen.
2.8. Die Gefahr des Missverständnisses anderer als schriftlicher Auftragsbestätigungen, Weisungen und Mitteilungen des Auftraggebers und solche an andere zu ihrer Annahme nicht bevollmächtigter Mitarbeiter von 2Kieler hat 2Kieler nicht zu verantworten.
3. An- und Abfahrt
3.1. Für An- und Abfahrt innerhalb Kiels wird eine halbe Stunde verrechnet.
3.2. An- und Abfahrten außerhalb von Kiel werden mit dem für den Auftrag vorgesehenen / vereinbarten Stundensatz verrechnet.
3.3. Bei vereinbarten Festpreisen ist die An- und Abfahrt inkludiert.
4. Elektro- und Installationsarbeiten / Möbelmontagen
4.1. Das Umzugsteam von 2Kieler ist – sofern nicht anders vereinbart – nicht zur Vornahme von Elektro-, Gas-, Dübel- und sonstigen Installationsarbeiten berechtigt. Wenn derartige Arbeiten vereinbart wurden, dürfen sie nur durch einen Fachmann von 2Kieler durchgeführt werden.
4.2. Vom Umzugsteam dürfen lediglich leichte Montagearbeiten durchgeführt werden. Hierzu zählen Standardsysteme, wie z. B. von IKEA. Komplexe Montagearbeiten dürfen nur von Fachleuten von 2Kieler durchgeführt werden.
4.3. Für den Transport von Waschmaschinen muss eine Transportsicherung der Waschmaschine vorhanden sein, damit diese beim Transportschaden versichert ist durch 2Kieler. Sollte diese nicht vorhanden sein, besteht im Fall eines Schadens keine Haftung durch 2Kieler oder deren Versicherung.
4.4. Das Ab- und Anschließen von Waschmaschinen kann auf Kundenwunsch vorgenommen werden, wobei die Haftung dann im Fall eines Folgeschadens durch Wasser oder Strom auf Seiten des Auftraggebers bleibt. Nach dem Abklemmen und Anschließen ist der Auftraggeber dazu verpflichtet den Abfluss und die Wasserleitung zu überprüfen, ob alles dicht ist. Sollte ein Absperrhahn nicht mehr richtig zuzudrehen sein, kann die Waschmaschine nicht von der Zuleitung getrennt werden.
5. Vergütung
5.1. Dem Preis liegt der Umfang der geschuldeten Arbeitstätigkeit zugrunde.
5.2. Die aufgeführten Preise sind Nettopreise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.
5.3. Trinkgelder sind mit der Rechnung von 2Kieler nicht verrechenbar.
5.4. Die Pausenzeiten der Mitarbeiter von 2Kieler werden, soweit sie sich in dem vom Gesetz (ArbZG) vorgegebenen Rahmen bewegen, dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
5.5. Die Preise gemäß der Kostenaufstellung sind aufgrund der Angaben des Auftraggebers erstellt worden. Zuschläge für Neben-, Mehr- und Sonderleistungen, Fahrgelder und amtl. Gebühren, die im Leistungsumfang nicht aufgeführt sind, sind zusätzlich entsprechend den Einzelpreisen bzw. den üblichen Preisen zu vergüten. Auf der Fahrt anfallende Straßengebühren, Steuern oder Fährkosten sind zusätzlich, ggf. anteilig, zu vergüten.
5.6. Der Rechnungsbetrag ist bei Inlandstransporten nach Entladung, bei Auslandstransporten vor Beladung zu bezahlen. Der fällige Gesamtbetrag ist in bar in EURO vor Ort oder nach Erhalt der Rechnung zu begleichen. Die Rechnung ist sofort nach Erhalt zu begleichen, spätestens jedoch nach 10 Tagen (siehe angegebenes Zahlungsziel in der Rechnung).
5.7. Kommt der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, ist 2Kieler berechtigt, das Umzugs-/Transportgut anzuhalten oder nach Beginn der Beförderung auf Kosten des Auftraggebers einzulagern. § 419 HGB findet entsprechende Anwendung.
5.8. Bei Einlagerung hat 2Kieler wegen fälligen und nicht fälligen Forderungen gegenüber dem Auftraggeber ein Pfandrecht und ein Zurückbehaltungsrecht an den in seiner Verfügungsgewalt befindlichen Gütern oder sonstigen Werten. An die Stelle der in §1234 BGB bestimmten Frist von einem Monat tritt in allen Fällen eine solche von zwei Wochen.
5.9. Bei Überschreitung der Fälligkeit berechnet 2Kieler dem Auftraggeber die ortsüblichen Mahngebühren sowie ggf. Zinsen pro angefangenem Kalendertag.
5.10. Soweit der Auftraggeber gegenüber einer Dienststelle oder einem Arbeitgeber einen Anspruch auf Umzugsvergütung hat, weist er diese Stelle an, die vereinbarte und baldige Umzugskostenvergütung abzüglich geleisteter Anzahlungen oder Teilzahlungen auf entsprechende Anforderung direkt an 2Kieler auszuzahlen.
5.11. Gegen Ansprüche der 2Kieler ist eine Aufrechnung nur mit fälligen Gegenansprüchen zulässig, die rechtskräftig festgestellt oder unbestreitbar sind.
5.12. 2Kieler ist auf Verlangen des Ersatzberechtigten verpflichtet, die ihm aus dem von ihm abzuschließenden Versicherungsvertrages zustehenden Rechte an den Ersatzberechtigten abzutreten.
5.13. 2Kieler bietet zwei Arten der Abrechnung an:
5.13.1. Stundenabrechnung: Die Stundenabrechnung wird im ½ Stundentakt verrechnet.
5.13.2. Pauschalabrechnung: Eine Pauschalabrechnung ist in jedem Fall vor dem Umzug zu vereinbaren. Pauschalabrechnungen können nachverhandelt werden, wenn sich die Bedingungen drastisch geändert haben, z. B. vorenthaltene Informationen des Auftraggebers bzgl. des Umzuges oder nachträgliches Erhöhen des Gesamtvolumens um mehr als 20 %.
6. Besondere Bestimmungen für Halteverbotszonen (HVZ)
6.1. 2Kieler beauftragt die Firma 2Kieler Absperrtechnik GmbH mit der Aufstellung der bei 2Kieler beantragten HVZ.
6.2. Für die HVZ gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma 2Kieler Absperrtechnik GmbH für den Auftraggeber. Diese werden dem Auftraggeber auf Wunsch zur Verfügung gestellt oder können eingesehen werden unter www.absperrtechnik-kiel.de. Dies gilt insbesondere im Falle von Reklamationen bzgl. der HVZ und in Bezug auf die Haftung.
6.3. 2Kieler ist verantwortlich für die rechtzeitige Beauftragung der Halteverbotszone und der Zusendung der entsprechenden Papiere.
6.4. Bei Stornierungen einer HVZ richtet sich die Höhe der Gebühr nach dem tatsächlichen Aufwand und kann bei bereits erfolgter Leistung 100 % des Rechnungsbetrages entsprechen.
7. Besondere Bestimmungen für das Einlagern
7.1. Die Leistungen des Lagerhalters (2Kieler) werden ausschließlich auf der Grundlage dieser Bedingungen erbracht, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen etwas anderes bestimmen.
7.2. Leistungen von 2Kieler
7.2.1. 2Kieler erfüllt seine Verpflichtungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Lagerhalters und erbringt grundsätzlich folgende Leistungen:
7.2.1.1. Die Lagerung erfolgt in betriebseigenen klimatisierten Lagerräumen.
7.2.1.2. Bei Einlagerung wird ein Verzeichnis der eingelagerten Güter erstellt und vom Auftraggeber und 2Kieler unterzeichnet. Die Güter werden fortlaufend nummeriert, Behältnisse werden stückzahl- und/oder gewichtsmäßig erfasst.
7.2.1.3. Dem Auftraggeber wird nach der Übernahme eine Ausfertigung des Lagerverzeichnisses ausgehändigt (persönlich oder per E-Mail).
7.3. Besondere Güter – Hinweispflicht des Auftraggebers
7.3.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, 2Kieler in Textform darauf hinzuweisen, wenn nachfolgende Güter gelagert werden sollen:
7.3.1.1. Gefährliche Güter, wie z. B. feuer- oder explosionsgefährliche oder strahlende oder überhaupt solche Güter, die Nachteile für das Lager und/oder für andere Lagergüter und/oder für Personen während der Dauer der Lagerung befürchten lassen;
7.3.1.2. Güter, die dem (schnellen) Verderb oder Fäulnis ausgesetzt sind;
7.3.1.3. Güter, die – wie etwas Lebensmittel – geeignet sind, Ungeziefer anzulocken;
7.3.1.4. Gegenstände von außergewöhnlichem Wert, wie z. B. Edelmetalle, Juwelen, Edelstein, Geld, Dokumente, Urkunden, Datenträger, Kunstgegenstände, echte Teppiche, Antiquitäten, Sammlerstücke;
7.3.1.5. lebende Tiere und Pflanzen.
7.3.2. Bei den unter Ziffer 7.3.1 genannten Gütern, hat der Auftraggeber rechtzeitig über derartige Güter zu informieren, damit 2Kieler die Möglichkeit hat, über die Annahme des Gutes zu entscheiden und Maßnahmen für eine sichere und schadenfreie Lagerung zu treffen. Hierfür hat der Auftraggeber ggf. Angaben zu machen über Art der Gefahr / des Wertes, die zu ergreifenden Vorsichtsmaßnahmen, die Klassifizierung nach dem einschlägigen Gefahrgutrecht. Verletzt der Auftraggeber seine Informationspflicht, so steht es 2Kieler frei, die Annahme zu verweigern, übernommenes Gut zurückzugeben, das Gut auszulagern oder bei unmittelbar drohender Gefahr zu vernichten.
7.4. Lagerverzeichnis
7.4.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Lagerverzeichnis hinsichtlich der eingelagerten Güter auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und zu unterzeichnen. Reklamationen sind sofort – spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Zugang des Lagerverzeichnisses – schriftlich geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist, wird davon ausgegangen, dass das Lagerverzeichnis vollständig und richtig ist.
7.4.2. 2Kieler ist berechtigt, das Lagergut gegen Vorlage des Lagerverzeichnisses auszuhändigen, es sei denn, 2Kieler ist bekannt oder infolge Fahrlässigkeiten unbekannt, dass der Vorleger des Verzeichnisses zur Entgegennahme des Lagergutes nicht befugt ist. 2Kieler ist befugt, aber nicht verpflichtet, die Legitimation desjenigen zu prüfen, der den Lagervertrag vorlegt.
7.4.3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei Auslieferung des Lagergutes das Lagerverzeichnis zurückzugeben und ein schriftliches Empfangsbekenntnis zu erteilen.
7.5. Durchführung der Lagerung
7.5.1. Der Auftraggeber ist berechtigt, in Abstimmung mit 2Kieler die Lagerräume zu besichtigen oder besichtigen zu lassen. Einwände oder Beanstandungen gegen die Unterbringung des Gutes muss er unverzüglich vorbringen. Macht er von dem Besichtigungsrecht keinen Gebrauch, so enthebt er sich aller Einwände gegen die Art und Weise der Unterbringung, soweit die Unterbringung unter Wahrung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt eines ordentlichen Lagerhalters erfolgt ist.
7.5.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, etwaige Änderungen seiner Kontaktdaten 2Kieler unverzüglich mitzuteilen. Er kann sich nicht auf den fehlenden Zugang von Mitteilungen berufen, die 2Kieler an die ihm letzte bekannte Anschrift gesandt hat.
7.6. Lagergeld
7.6.1. 2Kieler erteilt dem Auftraggeber zu Beginn der Einlagerung eine Rechnung über das fällige Lagergeld einschließlich aller Nebenleistungen.
7.6.2. Darüber hinaus gelten die Regelungen von Ziffer 5.
7.7. Dauer und Beendigung der Einlagerung
7.7.1. Ist eine feste Laufzeit der Einlagerung nicht vereinbart, so beträgt sie mindestens einen Monat. Im Falle der Auslagerung erfolgt die Herausgabe / Auslieferung zu einem vorher abzustimmenden Termin. Bis zu diesem Termin hat der Auftraggeber die fälligen Forderungen zu bezahlen.
8. Datenschutz
8.1. Der Auftraggeber stimmt einer Speicherung seiner Daten zu. Die Daten dürfen von 2Kieler ausschließlich für die Auftragsabwicklung verwendet werden. Eine Weitergabe der Daten darf erfolgen, wenn 2Kieler einen Dritten beauftragt, die vom Auftraggeber beauftragte Dienstleistung durchzuführen.
8.2. Der Auftraggeber hat jederzeit das Recht unentgeltlich Auskunft über Herkunft, Empfänger und Zweck seiner gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Außerdem hat er das Recht, die Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten zu verlangen. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema Datenschutz kann sich der Auftraggeber jederzeit an 2Kieler wenden. Des Weiteren steht ihm ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu.
8.3. 2Kieler nimmt den Schutz der persönlichen Daten sehr ernst. 2Kieler behandelt personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften. Wenn der Auftraggeber 2Kieler über die Website oder per Mail seine Daten übermittelt, werden verschiedene personenbezogene Daten erhoben. Personenbezogene Daten sind Daten, mit denen der Auftraggeber persönlich identifiziert werden kann.
8.4. Viele Datenverarbeitungsvorgänge sind nur mit ausdrücklicher Einwilligung möglich. Der Auftraggeber kann eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an 2Kieler. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.
8.5. Der Auftraggeber hat das Recht, Daten, die 2Kieler auf Grundlage seiner Einwilligung oder in Erfüllung eines Vertrags automatisiert verarbeitet, an sich oder an einen Dritten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format aushändigen zu lassen. Sofern der Auftraggeber die direkte Übertragung der Daten an einen anderen Verantwortlichen verlangt, erfolgt dies nur, soweit es technisch machbar ist.
8.6. 2Kieler erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten nur, soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Rechtsverhältnisses erforderlich sind (Bestandsdaten). Dies erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, der die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen gestattet. Die erhobenen Kundendaten werden nach Abschluss des Auftrags oder Beendigung der Geschäftsbeziehung gelöscht. Gesetzliche Aufbewahrungsfristen bleiben unberührt.
9. Haftung
9.1. Hat 2Kieler für gänzlichen oder teilweisen Verlust des Gutes Schadenersatz zu leisten, so ist der Zeitwert anzusetzen. Bei Beschädigungen des Gutes ist der Unterschied zwischen dem Wert des unbeschädigten Gutes am Ort und zur Zeit der Übernahme und dem Wert zu ersetzen, den das beschädigte Gut am Ort und zur Zeit der Übergabe an den Auftraggeber gehabt hätte. Der Wert des Gutes bestimmt sich nach dem Marktpreis, sonst nach dem gemeinen Wert von Gütern gleicher Art und Beschaffenheit.
9.2. 2Kieler haftet für seine Bediensteten und andere Personen, derer er sich bei der Ausführung der übernommenen Leistungen bedient wie für eigenes Verschulden.
9.3. Möbelspediteur: 2Kieler haftet nach den Grundsätzen des Handelsgesetzbuches (HGB). Siehe hierzu die gesondert aufgeführten Haftungsinformationen des Möbelspediteurs gemäß § 451g HGB.
9.4. Halteverbotszone: Die Haftung seitens 2Kieler ist auf Höhe des vereinbarten Entgeltes der zu erbringenden bzw. erbrachten Dienstleistung beschränkt. Es kann kein Schadenersatz wegen nicht erbrachter Leistung, unvollständiger Leistung, Verzögerungen und dessen Folgen oder wegen sonstiger Folgeschäden geltend gemacht werden. Der Auftraggeber kann lediglich eine Minderung des Entgeltes bzw. eine Rückerstattung des Entgeltes beantragen. Die Beantragung muss in jedem Falle schriftlich und mit ausführlicher Angabe der Gründe erfolgen. Die Zustimmung einer Rückerstattung oder Minderung des Entgeltes obliegt 2Kieler.
9.5. Lager: Das Lagergut ist mit der gesetzlich vorgeschriebenen Grundsicherung abgesichert. Diese beträgt 620,00 Euro pro Kubikmeter und deckt Schäden ab, die in seiner Obhut stattfinden. Die Grundsicherung versichert keine Schäden, die über die übliche Hausratversicherung abgedeckt sind. Hierzu zählen insbesondere Einbruch / Diebstahl, Feuer, Leitungswasser oder Sturmschäden.
9.6. 2Kieler haftet nicht für Schäden infolge höherer Gewalt, die durch Verschulden des Auftraggebers oder des Weisungsberechtigten entstanden sind; bei Schäden infolge der natürlichen oder der mangelhaften Beschaffenheit des Umzugs-/Lagergutes (z. B. Lösen von Verleimungen); bei Verlusten des in Behältern jeglicher Art befindlichen Lagergutes, sofern 2Kieler es nicht ein- oder ausgepackt hat; Schäden bzw. Verluste von Gegenständen von außergewöhnlichem Wert o. ä. (Ziff. 7.3), sofern der Auftraggeber nicht schriftlich auf dessen Lagerung hingewiesen hat; Schäden der Funktion von Rundfunk-, Fernseh- oder anderen elektronischen Geräten; Schäden am Inhalt von Ladeeinheiten, die vom Auftraggeber gepackt wurden und/oder im verschlossenen Zustand an 2Kieler übergeben wurde.
9.7. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen. Das gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
9.8. Der Auftraggeber muss das Umzugs-/Lagergut direkt bei Übergabe auf offensichtliche Schäden überprüfen und diese umgehend anzeigen. Nicht offensichtliche Schäden sind binnen 7 Tagen nach Annahme des Umzugs-/Lagergutes 2Kieler schriftlich anzuzeigen. Hat der Auftraggeber selbst die Verpackung übernommen, muss der Auftraggeber beweisen, dass der Schaden während des Transportes / der Lagerung entstanden ist. Mit Ablauf der genannten Fristen wird vermutet, dass das Gut vollständig und unbeschädigt ist.
10. Salvatorische Klausel
10.1. Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt bleiben. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen Regelungen nicht zuwider läuft.
11. Rechtliches
11.1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
11.2. Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von 2Kieler in Kiel.